Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website freizeitbetriebe-wien.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz und der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend angeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die folgenden Barrieren sind bekannt. Diese Liste wird bei jeder Überarbeitung aktualisiert.
- Einzelne PDF-Dokumente ohne Strukturinformation: Ein Teil der älteren PDF-Dokumente enthält keine Tag-Struktur. Bildschirmlesegeräte erkennen darin Überschriften, Listen und Tabellen nicht und geben den Text nur als Fließtext wieder (WCAG 1.3.1). Einzelne Dokumente enthalten zudem keine Sprachangabe (WCAG 3.1.1). Neue Dokumente werden mit Struktur und Sprachangabe veröffentlicht. Auf Anfrage stellen wir jedes Dokument in einer zugänglichen Form zur Verfügung.
- Bildvergrößerung in den Übersichten: Das eingesetzte Rasterwerkzeug hinterlegt bei den Vorschaubildern eine Vergrößerungsfunktion. Sie ist nur mit Bildschirmlesegeräten erreichbar, nicht mit Tastatur oder Maus (WCAG 2.1.1). Die Vorschaubilder dienen der Gestaltung; Titel und Beschreibung jedes Eintrags stehen daneben und sind vollständig zugänglich.
Unverhältnismäßige Belastung
Es werden derzeit keine Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Eingebettete Inhalte Dritter (etwa Kartendienste oder Videoplattformen) unterliegen der Verantwortung der jeweiligen Anbieter.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14. August 2026 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung, die von der OmanBros.com Internetdienstleistungen GmbH im Auftrag der Fachgruppe durchgeführt wurde. Geprüft wurden alle Seitenarten der Website:
- automatisiert nach dem Regelwerk axe-core,
- von Hand auf Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge und sichtbaren Fokus,
- durch Messung der Farbkontraste,
- durch eine Struktur- und ARIA-Analyse, einschließlich des Einwilligungsdialogs für Cookies,
- sowie durch eine Auswertung aller veröffentlichten PDF-Dokumente auf Titel, Sprache und Tag-Struktur.
Die Darstellung bei 200 und 400 Prozent Vergrößerung wurde auf den Hauptseiten geprüft. Eine Prüfung mit Bildschirmlesegeräten steht noch aus.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28. September 2026 überprüft. Sie wird mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Barriere auf dieser Website bemerkt, oder Sie benötigen einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Bitte teilen Sie uns das mit. Wir bemühen uns, Ihnen den Inhalt zeitnah in einer für Sie nutzbaren Form zur Verfügung zu stellen.
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien
E-Mail: freizeitbetriebe@wkw.at
Telefon: +43 1 514 50 4211
Bitte geben Sie in Ihrer Meldung an, auf welcher Seite Ihnen die Barriere begegnet ist und welches Hilfsmittel Sie verwenden. Das hilft uns, das Problem rasch nachzuvollziehen.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Antwort, können Sie sich an die Beschwerdestelle nach § 7 Web-Zugänglichkeits-Gesetz wenden. Diese ist bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) eingerichtet.
Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle (öffnet in neuem Fenster) entgegen. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Seiten der Beschwerdestelle (öffnet in neuem Fenster).